Betreiber:
[SIC!] Subculture is Culture e.V.
1. Vorsitzende Elise Gartmann
Weender Landstraße 5
37073 Göttingen
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Exil auf Facebook
Bookinganfragen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffnungszeiten:
Mo. 20.00 - 00.00h (Swing-a-round: von September bis Mai, Sommerpause von Juni bis August)
Di. 22.00 - 03.00h
Fr. und Sa. 22.00 - 05.00h
Konzerte beginnen generell zwischen zwischen 19.00 und 21.00h.
Der EXIL live. music. club. steht seit fast 15 Jahren für feinste Rockmusik aller Facetten - ob live oder Dancefloor: Bei uns ist die alternative Szene zuhause!
Garderobe und Raucherraum vorhanden, kostenfreie Parkmöglichkeit ab 20.00h direkt gegenüber.
Private Feiern
Nach Absprache kann das EXIL für eigene Partys oder Veranstaltungen angemietet werden. Anfragen bitte per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bookinganfragen
Bitte sendet Eure Bookinganfragen mit Web-Links per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir bekommen zuviele Anfragen, die wir leider nicht alle beantworten können - bei Interesse melden wir uns bei Euch!
Verloren/Vergessen
Für verlorene oder vergessene Sachen schreibt uns bitte eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit genauer Beschreibung. Abholen solltet ihr die Sachen gleich am Anfang des nächsten Öffnungstages!
Einlass/Alter/Alkohol
Zu allen Events ist Einlass erst ab 18 Jahren, wir akzeptieren keine 'Muttizettel'. Es gilt folgende Ausnahmeregelung:
Kinder unter 14 Jahren dürfen Veranstaltungen/Konzerte in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen, also gemeinsam mit Mutter/Vater oder Vormund.
Jugendliche im Alter von 14-16 Jahren dürfen Veranstaltungen/Konzerte bis spätestens 22.00 Uhr in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person ODER erziehungsbeauftragten Person besuchen. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person sein, wenn ein schriftliches Einverständnis plus Kopie des Personalausweises der Eltern/des Vormunds vorliegt.
Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren dürfen Veranstaltungen/Konzerte bis spätestens 24.00 Uhr ohne Einschränkung besuchen.
Beim Ausschank von alkoholischen Getränken gilt die gesetzliche Regelung für Minderjährige, bei Nichteinhaltung werden gegebenenfalls Hausverbote erteilt.